Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 269 Leistungsort
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/269?asof=2020-09-09#abs-1 (1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/269?asof=2020-09-09#abs-2 (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/269?asof=2020-09-09#abs-3 (3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.
Wird zitiert von 507 Entscheidungen zu § 269 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.04.2011 – VIII ZR 220/10Kaufvertrag: Erfüllungsort der NacherfüllungZitiert von 47
- LG Tübingen, 17.09.2015 – 5 O 68/15Zitiert von 1
- LG Köln, 17.09.2015 – 1 S 282/14
- OLG Düsseldorf, 24.02.2005 – I-2 U 64/03
- BGH, 11.11.2003 – X ARZ 91/03Anwaltsvertrag: Keine Geltendmachung von Gebührenforderungen am Gericht des Kanzleisitzes gemäß § 29 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- LG Bielefeld, 28.04.2015 – 7 O 321/14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 AR 92/26 eZuständigkeitsbestimmung: Auswahl des örtlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft von Hauptschuldner und Bürge; Auslegung einer AGB-Gerichtsstandsklausel als fakultativ Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Arnsberg, 02.09.2026 – I-7 O 196/25Photovoltaikanlage: Keine Einordnung eines Mietvertrags mit Kaufoption als entgeltliche Finanzierungshilfe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 04.08.2026 – 13 A 346/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 269 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.