Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 34 Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses

Stand: 10.06.2019

Bund8 Entscheidungen

Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.

§ 33 § 35