Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 257 Befreiungsanspruch
Stand: 10.06.2019
Wer berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, kann, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Ist die Verbindlichkeit noch nicht fällig, so kann ihm der Ersatzpflichtige, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.
Wird zitiert von 608 Entscheidungen zu § 257 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt (Oder), 18.01.2010 – 5 K 1999/04Zitiert von 1
- LG Siegen, 12.02.2010 – 5 O 147/09Zitiert von 1
- BGH, 05.05.2010 – III ZR 209/09Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen VerjährungsfristZitiert von 86
- OLG Hamm, 23.10.2012 – I-4 U 134/12
- OLG Frankfurt am Main, 06.07.2010 – 15 W 52/10
- OVG Sachsen, 02.07.2019 – 2 L 80/17
Zuletzt entschieden
- AG Köln, 26.08.2026 – 149 C 28/26Fluggastrechte: Anforderungen an das Angebot einer anderweitigen Beförderung bei Flugannullierung unter Änderung des Abflughafens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 125/23Auswirkungen einer unterlassenen Auskunft des Vermieters im Vormietverhältnis auf die im Nachmietverhältnis geschuldete Vormiete nach der MietpreisbremseZitiert von 2
- BGH, 01.07.2026 – VIII ZR 211/23Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsklagen sowie Ermittlung des Gegenstandswerts bei Mietherabsetzungsbegehren im Rahmen der MietpreisbremseZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 257 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.