Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2222 Nacherbenvollstrecker
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 11.01.2022 – 1 W 252/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 03.01.2012 – I-3 Wx 217/11
- BGH, 22.05.2025 – V ZB 46/24(Umfang einer postmortalen Vollmacht eines Erblassers für einen Dritten bei Anordnung einer Nacherbfolge)
- OLG Köln, 25.11.2024 – 2 Wx 200/24Grundbuchrecht: Entbehrlichkeit einer Pflegerzustimmung bei der Löschung des Nacherbenvermerks durch den Nacherbentestamentsvollstrecker KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 19.12.2007 – 2 U 132/06Zitiert von 2
- LG Bonn, 11.10.2006 – 13 O 119/05Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 19.12.2024 – 3 W 26/24
- LG Bonn, 07.03.2024 – 4 T 334/23
- OLG Köln, 12.05.2023 – 2 Wx 65/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2222 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt.