Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2135 Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge
Stand: 10.06.2019
Hat der Vorerbe ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder eingetragenes Schiff vermietet oder verpachtet, so findet, wenn das Miet- oder Pachtverhältnis bei dem Eintritt der Nacherbfolge noch besteht, die Vorschrift des § 1056 entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 2135 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 01.07.2015 – VIII ZR 278/13Wohnraummiete: Außerordentliches Kündigungsrecht des Nacherben; Vereinbarung zwischen Mieter und Vorerbe über einen Kündigungsausschluss; Kündigung des Nacherben als Verstoß gegen Treu und GlaubenZitiert von 10
- OLG Frankfurt am Main, 19.05.2011 – 12 U 115/09
- BGH, 27.01.2016 – XII ZR 33/15Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des während des Rechtsstreits verstorbenen Erblassers und Klägers; unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen als Leihe auch bei langer Vertragslaufzeit; Sittenwidrigkeit der langfristigen Verleihung von Wohn- und Geschäftsräumen durch den VorerbenZitiert von 14
- BGH, 15.09.2021 – VIII ZR 76/20Wohnraummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers bei vereinbartem Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zwischen Mieter und vormaligem EigentümerZitiert von 15
- OLG Hamm, 05.03.2015 – 5 U 52/14
- BGH, 17.03.2010 – IV ZR 144/08Eigentümerstellung des Nacherben hinsichtlich eines an Vorerbin vermögensrechtlich rückübertragenen Grundstücks
Zuletzt entschieden
- FG Schleswig, 09.11.2022 – 2 K 217/21Zitiert von 1
- BGH, 12.07.2017 – XII ZR 26/16Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei Veräußerung des GrundstücksZitiert von 11
- BGH, 07.04.2011 – V ZB 11/10Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz KündigungssperreZitiert von 16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2135 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.