Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1968 Beerdigungskosten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 237
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 30.10.1997 – 8 A 3515/95Zitiert von 11
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 – 5 LA 192/16Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 – L 7 SO 5656/11Zitiert von 6
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 – L 23 SO 97/11
- BSG, 12.12.2023 – B 8 SO 20/22 RSozialhilfe - Bestattungskosten - örtliche Zuständigkeit - Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 durch den Verstorbenen - Verpflichteter - Bestattungspflicht nach Landesrecht - Verhältnis zur Kostentragungspflicht des Erben - erforderliche Kosten - Trauerrede - Mahn- und Verzugskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Verweis auf Ausgleichsansprüche gegenüber ErbenZitiert von 8
- BSG, 29.09.2009 – B 8 SO 23/08 RSozialhilfe: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII; Zumutbarkeit der Verweisung auf Ausgleichsansprüche gegen Dritte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 84
Zuletzt entschieden
- BGH, 21.04.2026 – 4 StR 147/25
- VG Lüneburg, 27.11.2025 – 2 A 51/23
- VG Cottbus, 17.11.2025 – VG 4 K 1233/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1968 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.