Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bestattungsgesetz
BestG NRW§ 8 Bestattungspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/8#abs-1 (1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BestG%20NRW/8#abs-2 (2) Die Inhaber des Gewahrsams haben zu veranlassen, dass Leichenteile, Tot- oder Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, die nicht nach § 14 Abs. 2 bestattet werden, ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung verbrannt werden.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 8 BestG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 29.01.2015 – 11 K 1984/14Zitiert von 1
- VG Köln, 20.03.2009 – 27 K 5617/07Kostenerstattung einer ordnungsbehördlichen Bestattung; Auswirkung einer Unterhaltspflichtverletzung des Verstorbenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 – 14 K 2307/11Zitiert von 5
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 – 14 K 2308/11Zitiert von 7
- OVG NRW, 30.07.2009 – 19 A 448/07Kostenerstattung für Notbestattung: Verpflichtung der Behörde zur Wahl der kostengünstigeren Bestattungsart Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 – 14 K 4511/12Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.07.2025 – 23 L 1671/25
- AG Recklinghausen, 08.05.2025 – 14 C 158/24
- OVG NRW, 29.04.2025 – 19 E 180/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BestG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.