Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 190 Fristverlängerung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.04.2023 – 4 CN 9/21Anforderungen an die Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses zur Verlängerung einer VeränderungssperreZitiert von 13
- BAG, 14.03.2023 – 3 AZR 175/22Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige LeistungZitiert von 24
- BAG, 26.07.2000 – 7 AZR 51/99Befristung nach § 1 BeschFG: Voraussetzungen der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags bei Änderung der Vertragsbedingungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- LG Lübeck, 20.09.2024 – 10 O 270/23
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 – 2 K 68/18Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 – 9 S 1272/18Durchsetzung des Anspruchs auf Bescheinigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion im Wege der einstweiligen Anordnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
Zuletzt entschieden
8 Entscheidungen zu § 190 BGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 190 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.