§ 12 Abweichende Regelungen
Stand: 10.06.2019
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
§ 7 Abs. 3 bis 6 findet Anwendung.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 12 ArbZG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 22.09.2005 – 6 AZR 579/04Zitiert von 11
- BAG, 08.12.2021 – 10 AZR 641/19 · Ersatzruhetage für FeiertagsarbeitZitiert von 5
- BAG, 24.01.2006 – 1 ABR 6/05Dienstplangestaltung im Rettungsdienst: Wirksamkeit der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden durch Spruch der Einigungsstelle Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- LAG Köln, 24.09.1998 – 10 TaBV 57/97Zitiert von 2
- BAG, 17.04.2019 – 5 AZR 250/18Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-DienstenZitiert von 5
- OVG NRW, 23.06.2016 – 4 A 2803/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 06.03.2026 – 6 SLa 52/25
- VG Regensburg, 04.08.2025 – RO 5 K 24.30
- LAG München, 19.12.2023 – 6 Sa 281/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 ArbZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 3002)
BGBl. 2003 I S. 3002
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.