Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1779 Eignung der Person; Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1779#abs-1 (1) Eine natürliche Person muss nach
geeignet sein, die Vormundschaft so zu führen, wie es das Wohl des Mündels erfordert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1779#abs-2 (2) Eine natürliche Person, die geeignet und bereit ist, die Vormundschaft ehrenamtlich zu führen, hat gegenüber den in § 1774 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Vormündern Vorrang. Von ihrer Eignung ist auch dann auszugehen, wenn ein zusätzlicher Pfleger nach § 1776 bestellt wird.
Wird zitiert von 104 Entscheidungen zu § 1779 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.06.2014 – 1 BvR 2926/13Berücksichtigung naher Verwandter bei der Auswahl eines Vormunds (Art. 6 Abs. 1 GG)Zitiert von 98
- OLG Hamm, 27.10.2023 – 6 UF 104/22
- BVerfG, 08.03.2012 – 1 BvR 206/12Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung auf Jugendamt - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerdeverfahren) bzw 4000 Euro (eA-Verfahren)Zitiert von 11
- OLG Karlsruhe, 29.01.2024 – 16 WF 97/23
- OLG Hamm, 01.12.1998 – 15 W 339/98
- BGH, 02.02.2011 – XII ZB 241/09Sorgerechtsregelungsverfahren: Beschwerdebefugnis der GroßelternZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 03.03.2026 – 20 WF 153/25
- KG, 18.11.2024 – 16 WF 113/24
- OLG Bamberg, 11.07.2024 – 7 WF 95/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1779 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2008 Ausfertigung
§ 1779 geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I 2586)
BGBl. 2008 I S. 2586
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.