Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 1674a Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind

FamilienrechtBund2 Fassungen

Die elterliche Sorge der Mutter für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. Ihre elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass sie ihm gegenüber die für den Geburtseintrag ihres Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat.

§ 1617 § 1617b