Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 157 Auslegung von Verträgen
Stand: 10.06.2019
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.