Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 145 Bindung an den Antrag
Stand: 10.06.2019
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.