Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 126b Textform
Stand: 10.06.2019
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das
Wird zitiert von 404 Entscheidungen zu § 126b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.03.2026 – I ZR 202/25Textform und Vertragsschluss beim MaklervertragZitiert von 2
- OVG NRW, 01.09.2015 – 20 A 1868/14.PVBZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 05.12.2018 – 24 U 164/17Zitiert von 5
- VG Köln, 22.08.2014 – 33 K 3320/13.PVB
- OLG Köln, 27.07.2023 – 24 U 185/22
- BGH, 20.09.2012 – I ZR 75/11Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Frachtführer: Schriftformerfordernis für die Erklärung der HaftbarhaltungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 03.08.2026 – 7 A 2341/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 03.08.2026 – 7 A 2343/24
- OVG NRW, 03.08.2026 – 7 A 2339/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 126b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.09.2013 Ausfertigung
§ 126b neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I 3642)
BGBl. 2013 I S. 3642
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.