Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter
Stand: 17.08.2024
Ist der Berechtigte unbekannt, so findet auf die Ausschließung seines Rechts die Vorschrift des § 1104 entsprechende Anwendung.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 17.08.2024
Ist der Berechtigte unbekannt, so findet auf die Ausschließung seines Rechts die Vorschrift des § 1104 entsprechende Anwendung.