Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1106 Belastung eines Bruchteils
Stand: 10.06.2019
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 1106 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 – 7 S 1747/21
- BGH, 15.11.2012 – V ZB 99/12Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden GrundstückZitiert von 6
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 151/12Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Grundstücksmiteigentumsanteil nach Vereinigung zu aller Grundstücksteile zu Alleineigentum; Sicherungsvollstreckung und Grundbucheintragung einer Zwangshypothek aus einem DuldungstitelZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 24.06.2014 – 2 Not 1/13Zitiert von 2
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