Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1106 Belastung eines Bruchteils
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 – 7 S 1747/21
- BGH, 15.11.2012 – V ZB 99/12Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden GrundstückZitiert von 6
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 151/12Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Grundstücksmiteigentumsanteil nach Vereinigung zu aller Grundstücksteile zu Alleineigentum; Sicherungsvollstreckung und Grundbucheintragung einer Zwangshypothek aus einem DuldungstitelZitiert von 6
- OLG Frankfurt am Main, 24.06.2014 – 2 Not 1/13Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.