Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1095 Belastung eines Bruchteils
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 – 14 W 96/23 (Wx)
- BGH, 15.11.2012 – V ZB 99/12Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden GrundstückZitiert von 6
- BGH, 15.06.2023 – V ZB 5/22Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten bei der realen Teilung des Grundstücks, der Aufhebung des Sondereigentums und der Änderung einer Vereinbarung der WohnungseigentümerZitiert von 1
- BGH, 21.01.2016 – V ZB 43/15Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall bestellten dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers durch den Zuschlagsbeschluss im TeilungsversteigerungsverfahrenZitiert von 17
- BGH, 11.07.2014 – V ZR 18/13Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung subjektiv-dinglicher Vorkaufsrechte an noch zu bildenden Miteigentumsanteilen eines bislang ungeteilten GrundstücksZitiert von 3
- VG Hamburg, 05.10.2022 – 7 K 4429/21Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1095 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.