Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
Stand: 10.06.2019
Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört, oder durch dessen Erben; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 1097 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Bonn, 05.02.2024 – GL-449-3
- OLG Köln, 06.03.2015 – 2 Wx 387/14Zitiert von 3
- BGH, 21.01.2016 – V ZB 43/15Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall bestellten dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers durch den Zuschlagsbeschluss im TeilungsversteigerungsverfahrenZitiert von 17
- BGH, 27.04.2023 – V ZB 58/22Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung eines VorkaufsrechtsZitiert von 9
- OLG Düsseldorf, 05.12.2018 – 3 Wx 139/18Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 28.11.2012 – I-3 Wx 144/12
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 18.03.2024 – 2 Wx 45/24
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 – 14 W 96/23 (Wx)
- OLG München, 09.03.2023 – 34 Wx 20/23 e
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