Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1096 Erstreckung auf Zubehör
Stand: 10.06.2019
Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich das Vorkaufsrecht auf dieses Zubehör erstrecken soll.