Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1069 Bestellung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1069#abs-1 (1) Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1069#abs-2 (2) An einem Recht, das nicht übertragbar ist, kann ein Nießbrauch nicht bestellt werden.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 1069 BGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 06.12.2018 – V ZB 94/16Grundbuchsache: Anwendbare Vorschriften auf die Bestellung eines Nießbrauchs an einem übertragbaren Recht; Zustimmungsvorbehalt bei Bestellung eines Nießbrauchs an Dauerwohn- und NutzungsrechtZitiert von 2
- OLG Hamm, 27.12.1976 – 15 W 72/76
- FG Hessen, 16.08.2018 – 11 K 372/13Einkünfte aus Kapitalvermögen: Vorliegen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung bei Einbringung nießbrauchbelasteter GmbH-Anteile KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BFH, 28.01.2026 – II R 27/22Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter NießbrauchsvorbehaltZitiert von 1
- BFH, 02.07.2025 – IV R 37/22(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.07.2025 IV R 36/22 - Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil Begünstigten)Zitiert von 1
- BFH, 02.07.2025 – IV R 36/22Zur Mitunternehmerstellung des durch einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil BegünstigtenZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BFH, 20.03.2025 – IV R 12/21Verlusttragung bei einem Vorbehaltsnießbrauch an einem KommanditanteilZitiert von 6
- OLG Köln, 17.06.2013 – 23 U 12/09Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 28.01.2013 – 8 W 25/13Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1069 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.