Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 7 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 7 EStDV 1955 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 80 Entscheidungen zu § 7 EStDV 1955 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 08.08.2024 – IV R 1/20Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des NießbrauchsZitiert von 36
- BFH, 14.07.1993 – X R 74/90, X R 75/90Zitiert von 4
- BFH, 09.05.1996 – IV R 77/95Zitiert von 7
- BFH, 24.08.2000 – IV R 51/98Einkommensteuer: Voraussetzungen der Tarifbegünstigung bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils ohne anteilige Aufdeckung des Sonderbetriebsvermögens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- FG Schleswig, 05.11.2008 – 2 K 175/05
- FG Niedersachsen, 27.11.2014 – 1 K 10294/13Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 – 8 K 57/21
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 – 8 K 58/21
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 – 8 K 59/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 EStDV 1955 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.