Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1031 Erstreckung auf Zubehör
Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach den für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften des § 926.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1031 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 08.08.2024 – IV R 1/20Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des NießbrauchsZitiert von 36
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 – 3 U 160/09Zitiert von 8
- LG Hagen, 17.03.2008 – 4 O 224/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.