Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 23.05.2016 – 2 A 240/15Zitiert von 4
- OLG Köln, 09.09.1997 – 15 U 228/96
- BGH, 20.01.2023 – V ZR 65/22Anspruch auf Bewilligung der Änderung einer Grunddienstbarkeit; Passivlegitimation bei gemeinschaftlich BerechtigtenZitiert von 4
- BGH, 13.09.2018 – V ZB 2/18Amtslöschung einer Grunddienstbarkeit wegen inhaltlich unzulässiger Eintragung: Bindung des Grundbuchamts an Beurteilung zivilrechtlicher Vorfragen durch ein Urteil des Prozessgerichts; Begründung einer Grunddienstbarkeit als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke; Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage als Gegenstand einer GrunddienstbarkeitZitiert von 7
- BGH, 18.07.2014 – V ZR 151/13Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursachten BeeinträchtigungZitiert von 22
- BGH, 12.11.2004 – V ZR 42/04Grunddienstbarkeit: Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Berechtigten auch bei Mitnutzung der Anlage durch den Eigentümer KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
Zuletzt entschieden
- LG Flensburg, 23.08.2024 – 2 O 156/23
- OLG Frankfurt am Main, 17.02.2022 – 20 W 261/20
- OLG Frankfurt am Main, 22.07.2020 – 20 W 296/19Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1022 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Besteht die Grunddienstbarkeit in dem Recht, auf einer baulichen Anlage des belasteten Grundstücks eine bauliche Anlage zu halten, so hat, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Eigentümer des belasteten Grundstücks seine Anlage zu unterhalten, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. Die Vorschrift des § 1021 Abs. 2 gilt auch für diese Unterhaltungspflicht.