Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Wird zitiert von 112 Entscheidungen zu § 1 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 – 20 Sa 87/09Zitiert von 1
- BGH, 26.06.2025 – V ZB 48/24Grundbuchsache: Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten noch nicht gezeugter Nachkommen
- LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 – L 7 AS 4682/17
- VG Gießen, 08.05.2018 – 9 L 8875/17.GIZitiert von 3
- VG Gießen, 18.06.2018 – 9 L 9756/17.GIZitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 – 6 Sa 156/15
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2025 – 10 A 11059/23.OVGZitiert von 1
- VG Hamburg, 07.04.2025 – 5 K 382/20Zitiert von 2
- OLG Celle, 27.01.2025 – 6 W 148/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.01.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I 54)
BGBl. 2019 I S. 54
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.