Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
Stand: 10.06.2019
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Wird zitiert von 325 Entscheidungen zu § 2 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Münster, 25.08.2011 – 014 O 289/10
- VG Münster, 14.06.2017 – 8 L 840/17
- OLG Düsseldorf, 11.07.2013 – I-24 U 136/12
- LG Wuppertal, 09.08.2012 – 4 O 159/11Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2005 – 13 S 2729/04
- OLG Celle, 04.12.2023 – 1 U 86/22
Zuletzt entschieden
- LG Mönchengladbach, 23.07.2026 – 1 O 409/25Krankentagegeldversicherung: Unwirksamkeit einer vereinbarten Karenzzeit für Ansprüche während der Mutterschutzfristen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Fürth, 11.03.2026 – 360 C 1160/25
- OLG Brandenburg, 28.01.2026 – 11 U 88/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.01.2019 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I 54)
BGBl. 2019 I S. 54
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.