Gesetze / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
BFSG§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
Stand: 28.06.2025
Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.
Änderungsverlauf
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20.12.2022 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst und geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2759)
BGBl. 2022 I S. 2759
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.