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Artikel 25 · BT-Drs. 20/3900 · S. 122
Zu Artikel 25 (Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes)
Zu Artikel 25 (Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 (§ 5) Die Änderung dient der Klarstellung, dass sich die Konformitätsvermutung nur auf solche technischen Spezifika- tionen erstreckt, für die die Europäische Kommission gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 Durchführungsrechtsakte erlassen hat. Zu Nummer 3 (§§ 5a und 5b) Mit Einfügung des neuen § 5a wird Artikel 24 Absatz 2 und Anhang I Abschnitt VI der Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt. In anderen Rechtsakten bestehen zum Teil bereits allgemeine Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit, ohne dass dabei konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgestellt werden. Diese allge- meine Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn die Merkmale, Bestandteile oder Funktionen von Produkten und Dienstleistungen die Anforderungen nach dem BFSG und der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechts- verordnung mit der genannten Ausnahme erfüllen. Dies stellt einen Mindeststandard an Barrierefreiheit für Pro- Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 123 – Drucksache 20/3900 dukte und Dienstleistungen sicher, die nicht unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen. Diese Konformi- tätsvermutung gilt auch für zukünftige Rechtsakte der Europäischen Union, mit denen allgemeine Verpflichtun- gen zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt werden. Mit Einfügung des neuen § 5b wird Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt. Mit ihm wird die Ver- mutungsregelung der §§ 4 und 5 BFSG auch für Produkte und Dienstleistungen fortgeführt, die nicht in den An- wendungsbereich des Gesetzes fallen. Werden die Anforderungen der harmonisiert
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.649 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 438.968–441.617 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP