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Artikel 25 · BT-Drs. 20/3900 · S. 122

Zu Artikel 25 (Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes)

Zu Artikel 25 (Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz.

Zu Nummer 2 (§ 5)
Die Änderung dient der Klarstellung, dass sich die Konformitätsvermutung nur auf solche technischen Spezifika-
tionen erstreckt, für die die Europäische Kommission gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882
Durchführungsrechtsakte erlassen hat.

Zu Nummer 3 (§§ 5a und 5b)
Mit Einfügung des neuen § 5a wird Artikel 24 Absatz 2 und Anhang I Abschnitt VI der Richtlinie (EU) 2019/882
umgesetzt. In anderen Rechtsakten bestehen zum Teil bereits allgemeine Verpflichtungen zur Herstellung von
Barrierefreiheit, ohne dass dabei konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgestellt werden. Diese allge-
meine Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn die Merkmale, Bestandteile oder Funktionen von Produkten und
Dienstleistungen die Anforderungen nach dem BFSG und der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechts-
verordnung mit der genannten Ausnahme erfüllen. Dies stellt einen Mindeststandard an Barrierefreiheit für Pro-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                – 123 –                          Drucksache 20/3900


dukte und Dienstleistungen sicher, die nicht unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen. Diese Konformi-
tätsvermutung gilt auch für zukünftige Rechtsakte der Europäischen Union, mit denen allgemeine Verpflichtun-
gen zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt werden.
Mit Einfügung des neuen § 5b wird Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt. Mit ihm wird die Ver-
mutungsregelung der §§ 4 und 5 BFSG auch für Produkte und Dienstleistungen fortgeführt, die nicht in den An-
wendungsbereich des Gesetzes fallen. Werden die Anforderungen der harmonisiert

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.649 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 438.968–441.617 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP