Gesetze / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
BFSG§ 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
Stand: 28.06.2025
Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.