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§ 5 BFSG — Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stand: 28.06.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/882 oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.