Gesetze / Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz
BEZNG§ 2 Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Köln, 22.04.2005 – 11 K 6556/03
- VG Köln, 22.04.2005 – 11 K 6557/03Zitiert von 1
- VG Köln, 22.04.2005 – 11 K 7178/03
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Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten der in § 1 genannten Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" sind Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens.