Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 8 Errichtung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-1 (1) Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundesbeauftragte) ist eine oberste Bundesbehörde. Der Dienstsitz ist Bonn.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-2 (2) Die Beamtinnen und Beamten der oder des Bundesbeauftragten sind Beamtinnen und Beamte des Bundes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-3 (3) Die oder der Bundesbeauftragte kann Aufgaben der Personalverwaltung und Personalwirtschaft auf andere Stellen des Bundes übertragen, soweit hierdurch die Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten nicht beeinträchtigt wird. Diesen Stellen dürfen personenbezogene Daten der Beschäftigten übermittelt werden, soweit deren Kenntnis zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 8 BDSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 29.11.2016 – VI ZR 530/15Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die Krankenkasse gerichteten Anspruchs auf immaterielle Entschädigung wegen Verwendung eines die krankenversicherte Patientin betreffenden sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendung der Datenschutzrichtlinie im Fall nicht-automatisierte DatenverarbeitungZitiert von 16
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 – I-16 U 152/14
- LG Wuppertal, 24.07.2014 – 4 O 94/14Zitiert von 1
- BVerwG, 04.03.2026 – 6 A 2.24Durchsetzung des Einsichtnahmerechts des Bundesdatenschutzbeauftragten in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes; wehrfähige Rechtsposition eines Hoheitsträgers i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGOZitiert von 2
- BFH, 17.11.2021 – II R 43/19Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-GrundverordnungZitiert von 6
- BSG, 13.11.2012 – B 1 KR 13/12 RSozialgerichtliches Verfahren - Auskunftsverlangen eines Versicherten gegen Krankenkasse hinsichtlich einer Weitergabe von gespeicherten Sozialdaten - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Verwaltungsakt - Vorverfahrenspflicht - Umfang des Auskunftsanspruchs - Übermittlungsmedium - Übermittlungsweg - Datenorganisation - effektiver Rechtsschutz - Recht auf informationelle Selbstbestimmung - Informationsinteresse - Verwaltungsaufwand - VerhältnismäßigkeitZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Thüringen, 21.05.2025 – 2 U 583/23
- OLG Köln, 16.12.2022 – 7 U 184/21Zitiert von 5
- OLG Koblenz, 18.05.2022 – 5 U 2141/21Datenschutzrecht: Voraussetzungen und Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO wegen Übermittlung einer streitigen Forderung an die SCHUFA Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.