Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 8 Errichtung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 16.12.2022 – 7 U 184/21Zitiert von 5
- BGH, 29.11.2016 – VI ZR 530/15Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die Krankenkasse gerichteten Anspruchs auf immaterielle Entschädigung wegen Verwendung eines die krankenversicherte Patientin betreffenden sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendung der Datenschutzrichtlinie im Fall nicht-automatisierte DatenverarbeitungZitiert von 16
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 – I-16 U 152/14
- KG, 02.02.2021 – 9 W 1117/20Zitiert von 8
- LAG Niedersachsen, 22.10.2021 – 16 Sa 761/20Zitiert von 13
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 – 17 Sa 37/20Datenschutz - Immaterieller Schadensersatz - Art. 82 DSGVO - Kein Anspruch wegen Datenübermittlung in die USA KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.03.2026 – 6 A 2.24Durchsetzung des Einsichtnahmerechts des Bundesdatenschutzbeauftragten in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes; wehrfähige Rechtsposition eines Hoheitsträgers i. S. d. § 42 Abs. 2 VwGOZitiert von 1
- OLG Thüringen, 21.05.2025 – 2 U 583/23
- BSG, 24.09.2024 – B 7 AS 15/23 R(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung (EUV 2016/679) - Auskunftserteilung - Datenverarbeitung - Schadenersatzanspruch - verspätete Auskunft - Verstoß gegen die EUV 2016/679 - - ersatzfähiger Schaden - Kontrollverlust - hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Datenverwendung nicht ausreichend - sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand einer Feststellungsklage - Feststellung eines Verstoßes gegen die Rechte aus der EUV 2016/679 - Kostenentscheidung - Anwendung des § 197a SGG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - unmittelbare Anwendung der EUV 2016/679)Zitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-1 (1) Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Bundesbeauftragte) ist eine oberste Bundesbehörde. Der Dienstsitz ist Bonn.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-2 (2) Die Beamtinnen und Beamten der oder des Bundesbeauftragten sind Beamtinnen und Beamte des Bundes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/8#abs-3 (3) Die oder der Bundesbeauftragte kann Aufgaben der Personalverwaltung und Personalwirtschaft auf andere Stellen des Bundes übertragen, soweit hierdurch die Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten nicht beeinträchtigt wird. Diesen Stellen dürfen personenbezogene Daten der Beschäftigten übermittelt werden, soweit deren Kenntnis zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist.