Gesetze / Bundesdatenschutzgesetz
BDSG§ 7 Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 42
Nach Gewicht
- BGH, 29.11.2016 – VI ZR 530/15Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die Krankenkasse gerichteten Anspruchs auf immaterielle Entschädigung wegen Verwendung eines die krankenversicherte Patientin betreffenden sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren; Anwendung der Datenschutzrichtlinie im Fall nicht-automatisierte DatenverarbeitungZitiert von 16
- LG Bonn, 14.03.2018 – 2 O 202/17
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 – I-16 U 152/14
- OLG Köln, 30.09.2016 – 20 U 83/16Zitiert von 1
- BAG, 20.01.2009 – 1 AZR 515/08Zitiert von 26
- OLG Thüringen, 21.05.2025 – 2 U 583/23
Zuletzt entschieden
- OLG Dresden, 26.06.2025 – 9 U 88/23Zitiert von 3
- OLG Hamm, 04.06.2025 – 11 U 152/24
- OLG München, 17.03.2025 – 24 U 3020/24 e
42 Entscheidungen zu § 7 BDSG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BDSG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/7#abs-1 (1) Der oder dem Datenschutzbeauftragten obliegen neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben zumindest folgende Aufgaben:
Im Fall einer oder eines bei einem Gericht bestellten Datenschutzbeauftragten beziehen sich diese Aufgaben nicht auf das Handeln des Gerichts im Rahmen seiner justiziellen Tätigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/7#abs-2 (2) Die oder der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BDSG%202018/7#abs-3 (3) Die oder der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie oder er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.