§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 34
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 16.07.2025 – 3 K 3065/23
- OVG Saarland, 21.04.2004 – 2 R 26/03Zitiert von 8
- VG Köln, 27.03.2023 – 14 K 5696/19Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 19.12.2018 – 4 LB 10/18Zitiert von 2
- BVerwG, 22.11.2018 – 7 C 11/17Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung eines TagebausZitiert von 23
- BVerwG, 22.11.2018 – 7 C 12/17Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und Wiedernutzbarmachung einer AbbauflächeZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 24.01.2025 – VG 3 K 162/23Zitiert von 1
- VG Cottbus, 22.08.2022 – 3 L 109/22Zitiert von 4
- VG Schleswig, 02.10.2020 – 6 A 566/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.