§ 5 Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Stand: 10.06.2019
Auf die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 5 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 16.07.2025 – 3 K 3065/23
- OVG Saarland, 21.04.2004 – 2 R 26/03Zitiert von 8
- VG Köln, 27.03.2023 – 14 K 5696/19Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 19.12.2018 – 4 LB 10/18Zitiert von 2
- BVerwG, 22.11.2018 – 7 C 11/17Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung eines TagebausZitiert von 24
- BVerwG, 22.11.2018 – 7 C 12/17Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und Wiedernutzbarmachung einer AbbauflächeZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 24.01.2025 – VG 3 K 162/23Zitiert von 1
- VG Cottbus, 22.08.2022 – 3 L 109/22Zitiert von 4
- VG Schleswig, 02.10.2020 – 6 A 566/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.05.2017 Ausfertigung
§ 5 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I 1298)
BGBl. 2017 I S. 1298
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05.04.2002 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2002 (BGBl. I 1250)
BGBl. 2002 I S. 1250
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.