Gesetze / Bundesberggesetz

BBergG

§ 10 Antrag

Stand: 10.06.2019

Bund13 Entscheidungen

Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.

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