Gesetze / Bundesberggesetz

BBergG

§ 10 Antrag

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Erlaubnis und Bewilligung werden nur auf Antrag erteilt, Bergwerkseigentum nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen.

§ 9 § 11