§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Zweck dieses Gesetzes ist es,
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 1 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2010 – 6 S 1939/09Zitiert von 1
- VG Schleswig, 02.10.2020 – 6 A 566/17
- OVG Schleswig, 19.12.2018 – 4 LB 10/18Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 16.07.2025 – 3 K 3065/23
- VGH Hessen, 07.07.2015 – 2 A 177/15Zitiert von 11
- OVG NRW, 21.12.2007 – 11 A 1194/02Zulassung des Rahmenbetriebsplans für einen Braunkohlentagebau; Drittschutz betroffener Eigentümer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 – 10 A 10446/24.OVG
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 – 2 M 41/22
- OVG Sachsen, 22.03.2022 – 1 B 313/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.04.2002 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2002 (BGBl. I 1250)
BGBl. 2002 I S. 1250
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06.06.1994 Ausfertigung
§ 1 eingefügt und geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I 1170)
BGBl. 1994 I S. 1170
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.