§ 13 Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum
Stand: 10.06.2019
Die Verleihung von Bergwerkseigentum ist zu versagen, wenn
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 13 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 12.01.2011 – 11 A 1466/08Zitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 17.12.2007 – 5 K 409/07.NWZitiert von 1
- VG Arnsberg, 18.04.2008 – 13 K 1399/07Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.04.2002 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2002 (BGBl. I 1250)
BGBl. 2002 I S. 1250
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