§ 12 Versagung der Bewilligung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2018 – 2 L 96/16Zitiert von 3
- BGH, 09.12.2004 – III ZR 263/04Bergrecht: Kein Eigentumsschutz nach Art. 14 GG für den Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung zum Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- OVG Sachsen, 22.03.2022 – 1 B 313/21
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2021 – 5 K 372/15Zitiert von 3
- VG Cottbus, 25.10.2018 – 3 K 960/13
- VG Magdeburg, 15.08.2016 – 10 A 4/16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.05.2023 – 4 C 1/22Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung von Unterwasserkabeln zur Netzanbindung von Windenergieanlagen auf See; NormenkontrolleZitiert von 12
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 – 8 KN 128/15Zitiert von 4
- BVerwG, 20.08.2014 – 4 BN 23/14Zurückweisung einer NichtzulassungsbeschwerdeZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/12#abs-1 (1) Für die Versagung der Bewilligung gilt § 11 Nr. 1 und 6 bis 10 entsprechend. Die Bewilligung ist ferner zu versagen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/12#abs-2 (2) Entdeckt der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die in dieser Erlaubnis bezeichneten Bodenschätze im Erlaubnisfeld, so darf die von ihm beantragte Bewilligung nur aus Gründen des Absatzes 1 und nur versagt werden, wenn die Tatsachen, die die Versagung rechtfertigen, erst nach der Erteilung der Erlaubnis eingetreten sind.