§ 2 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/2#abs-2 (2) Dieses Gesetz gilt ferner für
soweit dies ausdrücklich bestimmt ist. Satz 1 Nummer 1 und 2 ist nur anwendbar, soweit nicht Tätigkeiten oder Einrichtungen des Absatzes 1 betroffen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/2#abs-3 (3) Dieses Gesetz gilt im Bereich des Festlandsockels der Bundesrepublik Deutschland für die durch die Absätze 1 und 2 Nr. 1 und 2 erfaßten Tätigkeiten und Einrichtungen, für Unterwasserkabel, Transit-Rohrleitungen und für Forschungshandlungen in bezug auf den Festlandsockel. Die völkerrechtlichen Regeln über die Hohe See, die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBergG/2#abs-4 (4) Dieses Gesetz gilt nicht für das Verladen, Befördern und Abladen von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 2 BBergG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 20.05.2015 – 8 A 2662/11
- VG Saarland Saarlouis, 11.07.2007 – 5 K 15/06Zitiert von 4
- VG Aachen, 14.09.2005 – 6 K 372/03Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 15.05.2006 – 5 F 8/06Zitiert von 3
- VG Aachen, 04.10.2011 – 6 K 2332/09Zitiert von 1
- BVerwG, 28.09.2016 – 7 C 18/15Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer der Bergaufsicht unterliegenden AnlageZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.07.2026 – 21 D 84/24.AKKein Anspruch auf Aufhebung eines Grundabtretungsbeschlusses bei Verzicht auf Kohleabbau zugunsten der Wiedernutzbarmachung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 25.06.2026 – 5 U 32/25Bergschadenbedingte Flächensperrung: Kein Anspruch auf Entschädigung für die fehlende Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen bei Unverhältnismäßigkeit des Wiederherstellungsaufwands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.12.2025 – 20 B 358/25.AK
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BBergG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.08.2016 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1962)
BGBl. 2016 I S. 1962
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24.04.1986 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. April 1986 (BGBl. I 560)
BGBl. 1986 I S. 560
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.