Gesetze / Baugesetzbuch

BauGB

§ 78 Verfahrens- und Sachkosten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund6 Entscheidungen

Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.

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