§ 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/236#abs-1 (1) § 176 Absatz 9 ist auf Enteignungsverfahren nach § 85 Absatz 1 Nummer 5 anzuwenden, wenn der Eigentümer die Verpflichtung aus einem Baugebot nicht erfüllt, das nach dem 31. Mai 1990 angeordnet worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/236#abs-2 (2) § 172 Absatz 1 Satz 4 bis 6 gilt nicht für die Bildung von Teil- und Wohnungseigentum, dessen Eintragung vor dem 26. Juni 1997 beantragt worden ist. Dies gilt auch, wenn ein Anspruch auf Bildung oder Übertragung von Teil- und Wohnungseigentum vor dem 26. Juni 1997 durch eine Vormerkung gesichert wurde. § 172 in der ab dem 1. Januar 1998 geltenden Fassung ist auch auf Satzungen, die vor dem 1. Januar 1998 ortsüblich bekannt gemacht worden sind, anzuwenden.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 236 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 17.02.2015 – 2 Bf 215/13.ZZitiert von 1
- BGH, 12.10.2016 – V ZB 198/15Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher Verfügungsbeschränkung für den teilenden Eigentümer durch eine kommunale ErhaltungssatzungZitiert von 15
- BVerwG, 25.10.2016 – 5 P 8/15Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Einigungsstellenverfahren; Voraussetzungen der Kostentragungspflicht der DienststelleZitiert von 4
- BVerwG, 25.10.2016 – 5 P 7/15Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Einigungsstellenverfahren; Voraussetzungen der Kostentragungspflicht der DienststelleZitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 – 8 S 499/18Zitiert von 9
- KG, 08.11.2016 – 1 W 493/16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 15.11.2019 – 5 B 18/19Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der Ausführungen eines DrittenZitiert von 16
- BVerwG, 15.11.2019 – 5 B 19/19
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 – 1 LZ 725/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 236 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.