§ 237 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- OVG Hamburg, 17.02.2015 – 2 Bf 215/13.ZZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 02.12.2004 – 4 K 2843/04Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 237 BauGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.