§ 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 163
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 03.03.2004 – 5 K 1292/03
- BGH, 26.02.2015 – V ZB 86/13Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis der Sanierungsbehörde bei Verpfändung eines Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks im SanierungsgebietZitiert von 5
- OVG NRW, 23.10.2008 – 7 D 37/07.NEZitiert von 14
- VGH Hessen, 23.11.2017 – 3 B 1539/17Zitiert von 3
- VG Gießen, 19.06.2017 – 1 L 3458/17.GIZitiert von 1
- VG Berlin, 08.12.2014 – 19 L 311.14Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2025 – 1 A 11292/24.OVG
- VG Berlin, 02.12.2025 – 19 K 316.19
- VG Karlsruhe, 21.05.2025 – 2 K 2629/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 144 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/144#abs-1 (1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/144#abs-2 (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/144#abs-3 (3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/144#abs-4 (4) Keiner Genehmigung bedürfen