§ 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 231
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 10.10.2012 – 5 K 391/10Zitiert von 4
- OVG Saarland, 24.05.2018 – 2 A 551/17Zitiert von 1
- VG München, 05.06.2025 – M 11 K 22.2014
- VG Düsseldorf, 18.03.2004 – 4 K 4781/02Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 08.01.2004 – 4 K 4709/02
- VG Düsseldorf, 30.10.2003 – 4 K 4657/99Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 30.01.2026 – 12 K 8345/25
- VGH Bayern, 16.01.2026 – 4 CE 25.2059
- VGH Bayern, 14.11.2025 – 1 CS 25.1415Zitiert von 1
231 Entscheidungen zu § 38 BauGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird; städtebauliche Belange sind zu berücksichtigen. Eine Bindung nach § 7 bleibt unberührt. § 37 Absatz 3 ist anzuwenden.