Gesetze / Bundesbedarfsplangesetz
BBPlG§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
Stand: 17.05.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBPlG/1#abs-1 (1) Für die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Vorhaben, die der Anpassung, Entwicklung und dem Ausbau der Übertragungsnetze zur Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen, werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs als Bundesbedarfsplan gemäß § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes festgestellt. Die Realisierung dieser Vorhaben ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit erforderlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBPlG/1#abs-2 (2) Zu den Vorhaben nach Absatz 1 gehören auch die für den Betrieb von Energieleitungen notwendigen Anlagen einschließlich der notwendigen Änderungen an den Netzverknüpfungspunkten. Die Vorhaben beginnen und enden jeweils an den Netzverknüpfungspunkten.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 1 BBPlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 12.06.2024 – 11 A 13/23Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; Anfechtungsklage einer GemeindeZitiert von 20
- BVerwG, 12.06.2024 – 11 A 14/23Zitiert von 6
- BVerwG, 22.02.2024 – 11 VR 4/24, 11 VR 4/24 (11 A 4/24)Zitiert von 6
- BVerwG, 22.02.2024 – 11 VR 3/24, 11 VR 3/24 (11 A 3/24)Weit überwiegend rechtmäßiger Besitzeinweisungsbeschluss; Vollzugsfolgenabwägung ohne irreversible NachteileZitiert von 15
- BVerwG, 19.02.2025 – 11 VR 18/24, 11 VR 18/24 (11 A 32/24)Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung
- BVerwG, 17.12.2025 – 11 VR 3.25, 11 VR 3.25 (11 A 8.25)
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 29.06.2026 – 9 VR 6.26, 9 VR 6.26 (9 A 21.26)Vorläufiger Rechtsschutz hinsichtlich des planfestgestellten Standorts eines LeitungsmastsZitiert von 1
- BVerwG, 24.06.2026 – 9 A 2.26Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Erdkabelleitung (SuedOstLink - Abschnitt C2) durch eine Gemeinde
- BVerwG, 24.06.2026 – 9 A 1.26Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung; Auswahl von Trassenalternativen und Frist zur Klagebegründung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BBPlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.05.2024 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 151)
BGBl. 2024 I Nr. 151
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13.05.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I 706)
BGBl. 2019 I S. 706
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.