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Artikel 3 · BT-Drs. 19/7375 · S. 83

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Nummer 1
Es wird auf die Begründung zu § 1 NABEG (siehe oben Artikel 2 Nummer 2) verwiesen.
Drucksache 19/7375 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Durch die Ergänzung werden neue Kennzeichnungsmöglichkeiten im Bundesbedarfsplan eingeführt, die den neu
ins NABEG aufgenommenen Möglichkeiten entsprechen.
So können Vorhaben mit „G“ gekennzeichnet werden, wenn nach § 5a Absatz 4 NABEG auf die Bundesfachpla-
nung zu verzichten ist. Es handelt sich um Maßnahmen, die aufgrund ihrer geringeren raumbedeutsamen Auswir-
kungen für den Verzicht auf die Bundesfachplanung nach § 5a Absatz 1 NABEG grundsätzlich geeignet sind.
Zudem muss die Maßnahme besonders eilbedürftig sein, d. h. Vorhaben können dann gekennzeichnet werden,
wenn der erforderliche Inbetriebnahmezeitpunkt voraussichtlich nur gehalten werden kann, wenn ein Verzicht auf
Bundesfachplanung erfolgt. Dieser Zeitpunkt lässt sich ebenfalls dem Netzentwicklungsplan entnehmen. Weitere
Entscheidungskriterien für den Gesetzgeber ergeben sich aus der Strategischen Umweltprüfung, die frühzeitig
während der Erstellung des Netzentwicklungsplans durchgeführt wird und im Umweltbericht zum Bundesbedarf-
splan aufgeht. In diesen Fällen, die auf Grundlage des Netzentwicklungsplans einschließlich der Strategischen
Umweltprüfung geeignet erscheinen, bietet sich auch eine gesetzliche Entscheidung für einen Verzicht auf die
Bundesfachplanung an. Die europarechtlichen Anforderungen der Umweltprüfungen sowie des Naturschutzes
sind auch bei einem gesetzlichen Verzicht auf die Bundesfachplanung einzuhalten. Die Kennzeichnung mit „G“
beinhaltet keine Aussage über die umwelt- und naturschutzfachliche Beeinträchtigung, die von den Vorhaben
ausgeht.
Im vorliegenden Gesetz 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.952 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/7375, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 293.762–302.714 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 76cb7a892b6860fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP