§ 9 Auswahlkriterien
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 171
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.01.2008 – 1 A 3443/06Zitiert von 3
- VG Kassel, 27.12.2013 – 1 L 1345/13.KS
- OVG Sachsen, 18.12.2020 – 2 B 169/20
- BVerwG, 13.05.2025 – 2 VR 5.24Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im AuswahlverfahrenZitiert von 21
- VGH Hessen, 23.08.2021 – 1 B 924/21Zitiert von 16
- OVG NRW, 25.05.2020 – 1 B 142/20Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.07.2026 – 1 B 47/26
- BVerwG, 20.04.2026 – 2 VR 20.25Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil
- BVerwG, 11.12.2025 – 2 A 4.25Fehlende gesundheitliche Eignung bei überwiegender Wahrscheinlichkeit erheblicher Fehlzeiten (Nierenerkrankung)Zitiert von 1
171 Entscheidungen zu § 9 BBG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.