§ 9 Auswahlkriterien
Stand: 10.06.2019
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.
Wird zitiert von 165 Entscheidungen zu § 9 BBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 16.01.2008 – 1 A 3443/06Zitiert von 3
- VG Kassel, 27.12.2013 – 1 L 1345/13.KS
- OVG Sachsen, 18.12.2020 – 2 B 169/20
- BVerwG, 13.05.2025 – 2 VR 5.24Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im AuswahlverfahrenZitiert von 21
- VGH Hessen, 23.08.2021 – 1 B 924/21Charakterliche Eignung von Polizeibewerbern; Verschweigen eines eingestellten Ermittlungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- OVG NRW, 25.05.2020 – 1 B 142/20Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 23.07.2026 – 1 B 47/26
- BVerwG, 20.04.2026 – 2 VR 20.25Voraussetzung für dienstpostenbezogene Vorgaben im Anforderungsprofil
- BVerwG, 11.12.2025 – 2 A 4.25Fehlende gesundheitliche Eignung bei überwiegender Wahrscheinlichkeit erheblicher Fehlzeiten (Nierenerkrankung)Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.