Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 3 Mutterschutz

Stand: 17.03.2026

Bund12 Entscheidungen

Zeiten des Mutterschutzes sind auf diejenigen Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Einstellung nach Abschnitt 2 oder für die berufliche Entwicklung nach Abschnitt 3 sind. Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt unberührt.

§ 2 § 4