Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BAHZVO · GV. NRW. 2013 S. 42

Verordnung über den Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber

9 Normen · Ausgangsfassung vom 15.02.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Zugang zum Studium
  3. § 3 Zugangsprüfung, Sprachkenntnisse
  4. § 4 Teilnahme an der Zugangsprüfung
  5. § 5 Hochschulwechsel
  6. § 6 Ergänzungskurse
  7. § 7 Kosten
  8. § 8 Information
  9. § 9 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    14.04.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 20.03.2018

    GV. NRW. S. 197

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).