Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BAEV · GVBl.II/24, [Nr. 94]
Verordnung für den Erwerb der Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann und als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren (Bildungsamtserwerbsverordnung - BAEV)
15 Normen · Ausgangsfassung vom 28.10.2024 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Bestimmungen und Anerkennung
- § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung
- § 3 Termine, Fristen und Antragstellung
- § 4 Zulassungsverfahren
- § 5 Ziele
- § 6 Dauer und Gliederung
- § 7 Zugelassene Fächer und deren Anerkennung
- § 8 Art und Umfang der nachzuweisenden Studien- und Prüfungsleistungen
- § 9 Modulleistungen
- § 10 Leistungsbewertung
- § 11 Ermittlung der Gesamtnote und erfolgreicher Abschluss
- § 12 Wiederholung einer Modulprüfung
- § 13 Bescheinigungen
- § 14 Übergangsregelung
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit nicht lehramtsbezogenem Studienabschluss
- Anlage 2 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen
- Anlage 3 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit lehramtsbezogenem Bachelorabschluss, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 15 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.