Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BAEV · GVBl.II/24, [Nr. 94]

Verordnung für den Erwerb der Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann und als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren (Bildungsamtserwerbsverordnung - BAEV)

15 Normen · Ausgangsfassung vom 28.10.2024 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Allgemeine Bestimmungen und Anerkennung
  2. § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung
  3. § 3 Termine, Fristen und Antragstellung
  4. § 4 Zulassungsverfahren
  5. § 5 Ziele
  6. § 6 Dauer und Gliederung
  7. § 7 Zugelassene Fächer und deren Anerkennung
  8. § 8 Art und Umfang der nachzuweisenden Studien- und Prüfungsleistungen
  9. § 9 Modulleistungen
  10. § 10 Leistungsbewertung
  11. § 11 Ermittlung der Gesamtnote und erfolgreicher Abschluss
  12. § 12 Wiederholung einer Modulprüfung
  13. § 13 Bescheinigungen
  14. § 14 Übergangsregelung
  15. § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  16. Anlage 1 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit nicht lehramtsbezogenem Studienabschluss
  17. Anlage 2 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen
  18. Anlage 3 − Verteilung der Leistungspunkte auf die Module in der Zertifikatsqualifizierung für Personen mit lehramtsbezogenem Bachelorabschluss, die bereits über die Anerkennung zum Unterrichten in zwei Fächern verfügen

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 15 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.