Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bildungsamtserwerbsverordnung
BAEV§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAEV/2#abs-1 (1) An der Zertifikatsqualifizierung kann teilnehmen, wer
zur Deckung des Unterrichtsbedarfs dauerhaft in den Schuldienst eingestellt worden ist und
einen Studienabschluss gemäß § 8a Absatz 1 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes nachweist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAEV/2#abs-2 (2) Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben nachzuweisen, dass sie über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, mindestens jedoch auf der Kompetenzstufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen.