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BAEV

§ 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAEV/2#abs-1 (1) An der Zertifikatsqualifizierung kann teilnehmen, wer

zur Deckung des Unterrichtsbedarfs dauerhaft in den Schuldienst eingestellt worden ist und

einen Studienabschluss gemäß § 8a Absatz 1 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes nachweist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAEV/2#abs-2 (2) Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben nachzuweisen, dass sie über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, mindestens jedoch auf der Kompetenzstufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen.

§ 1 § 3